Einlage: Schützen 4,00 €; Jugend 2,50 €;
Kombination 1,00 €
Ehrenscheibe: 1 grüne Scheibe; 1 Schuss; das
beste Blattl gewinnt einen Geldpreis*;
kein Nachkauf möglich!
Hauptscheibe: 3 rote Scheiben; je 1 Schuss; das
beste Blattl gewinnt einen Geldpreis*;
kein Nachkauf möglich!
Glückscheibe: 2 schwarze Streifen á 10 Schuss;
das beste Blattl, egal auf welcher Zahl, wobei bei jeder Zahl eine
250er-Teiler Regelung besteht, gewinnt einen Geldpreis*; die
Gesamt-Trefferzahl dieser 20 Schuss zählt für die Jahresleistung;
kein Nachkauf möglich!
Bauscheibe: 1 blauer Streifen; 0,25 €/Schuss;
die 5 besten Blattlschützen - egal auf welcher Zahl, wobei bei jeder
Zahl eine 250er-Teiler Regelung besteht - gewinnen einen
Fleischpreis; die nächsten 3 so ausgewerteten, besten Blattlschützen
erhalten Punkte für einen Geldpreis*; Nachkauf unbegrenzt möglich!
Meister: Schwarzer Streifen mit Aufdruck „R“
(Nachkauf unbegrenzt möglich); es zählen die besten Treffer einer
5er-Serie; die ersten 3 erhalten einen Geldpreis*.
Kombination: Für die Kombinationswertung zählt,
neben den beiden schwarzen Streifen der Glückscheibe ein vorher
bestimmter Streifen der Bauscheibe, jeweils mit 10 Schuss. Es kommen
also max. 30 Schuss in die Wertung der 5 besten 5er-Serien des
jeweiligen Schützen.
Jahresleistung: Es zählen die Treffer der 20
Schuss auf die Glückscheibe; jeder Schütze erhält einen
Geldpreis*. Kein Nachkauf möglich! Der Schütze mit dem höchsten
Durchschnittsergebnis ist Vereinsmeister.
*Die Höhe der Geldpreise richtet sich nach der Anzahl
der Teilnehmer. Sie werden
zweimal jährlich, in der Mitgliederversammlung und
bei der Königsproklamation, ausge-
zahlt.
Kirtaschießen: Die 9 Besten der Teilnehmer
(Blattlwertung abwechselnd Ehren-, Haupt-, Glück- und Bauscheibe)
erhalten einen Geflügelpreis. Alle anderen einen Fleischpreis.
Pokalschießen: Jeder Schütze erhält jeweils
seine besten Schüsse auf die Ehren-, Haupt- und Glückscheibe von
3.000 Punkten abgezogen. Wer in der Summation dann noch die höchste
Punktzahl hat, gewinnt einen Zinnbecher und und sein Name wird in
einen großen Zinnteller eingraviert. Der Schütze, der als erster
zweimal hintereinander oder zum dritten mal das Pokalschießen
gewinnt, darf den Zinnteller mit den bis dahin eingravierten Namen
der siegreichen Schützen behalten.
Königsschießen: Das beste Blattl aus Ehren-,
Haupt- oder Glückscheibe (24 Schuss) gewinnt.
Jeder
Teilnehmer erhält ein Hirschfleisch und die VSG lädt im Anschluss
an die Königsproklamation zu einer Brotzeit ein. Getränke zahlt
jeder selbst.
Der Schützenkönig lässt einen Taler an die
Königskette anbringen und
übergibt seinem Nachfolger eine
Schützenscheibe.
Faschingsschießen: Jeder Schütze kann soviel
Scheiben kaufen, wie er will und darauf so oft schießen wie er will.
Preise erhalten der jüngste und der älteste Schütze, der Schütze,
der die meisten Scheiben gekauft hat und die Schützen mit den
besten, noch auswertbaren Blattln. Der Schütze kann die Treffer nur
mit dem Fernglas einsehen. Nur Schießhandschuhe erlaubt.
Endschießen: Traditionell nur mit
Zimmerstutzen; keine Sportschützenkleidung erforderlich;
1 Schuss auf die Ehrenscheibe,
3 Schuss auf die Hauptscheibe und
10 Schuss auf die Glückscheibe.
Teilnehmen
können alle Mitglieder und Gäste (ggf. ist eine Tagesversicherung
abzuschliessen).
Die Höhe der Einlage
(1 Schuss Ehrenscheibe, 3 Schuss Hauptscheibe, 20 Schuss Glückscheibe
und 10 Schuss Meisterscheibe) beträgt
beim Kranzl- und
Pokalschießen:
für Schützen unter 18
Jahren 2,50 €
für Schützen über 18
Jahren 4,00 €
Bauscheibe: 0,25
€/Schuss
Nachkauf 10 Schuss
Meisterscheibe: 1,00 €
Beim
Kirtaschießen:
für Schützen unter 18
Jahren 5,00 €
für Schützen über 18
Jahren 8,00 €
Beim
Königsschießen:
für Schützen unter 18
Jahren 8,00 €
für Schützen über 18
Jahren 12,00 €
Sonderscheiben
(Geburtstag, Hochzeit etc.):
Die Regeln bestimmt der
Spender!
Erlaubte
Hilfsmittel:
Optisches
Zielhilfsmittel mit maximal 1,5-facher Vergrößerung (Adlerauge) ab
dem
46. Lebensjahr.
46. Lebensjahr.
Freihändig, auf Stuhl
ohne Lehne sitzend oder stehend mit Pendelschnur vom 56. bis zum
65. Lebensjahr.
65. Lebensjahr.
Ab Vollendung des 66.
Lebensjahres kann freihändig, auf Stuhl ohne Lehne sitzend unter
Verwendung einer Pendelschnur geschossen werden.
Bei Verwendung der
Pendelschnur darf das Gewehr mit der nichtabziehenden Hand von oben
oder unten gehalten, aber nicht umgriffen werden.
Aufgelegt kann in einer
eigenen Klasse ab dem 61. Lebensjahr geschossen werden.